Die Schurrichtlinien

Internationale Wool – World – Council – Wettbewerbsregeln

 

Mit # gekennzeichnet gelten auch für Woolhandling.

Alle Regeln gelten für Bodenscherer und Bankscherer gleichermaßen.

 

1. Wettkämpfer

 

(a)  # Wettkämpfer starten und bestreiten den Wettkampf auf eigene Gefahr.

 

(b) # Die Wettkämpfer müssen angemessen gekleidet sein, inklusive Schuhwerk. Der Oberkampfrichter reguliert diese Regel.

 

(Für die Preisvergabe soll man angemessen gekleidet sein.

Wettkämpfer die zur Preisvergabe nicht anwesend sind, haben keinen Anspruch auf den Preis, außer dem Komitee wurden vor der Preisverleihung akzeptable Gründe für die Abwesendheit geliefert.)

 

(c) # Der Gebrauch von Drogen, intravenösen Flüssigkeiten oder Sauerstoff  im Wettkampf ist verboten.

 

(d) Der Oberkampfrichter oder die Richter haben das Recht, Maschinen jederzeit abzustellen und/oder Wettkämpfer zu disqualifizieren, dessen Arbeit und Handlungsweise auf dem Scherbord Image schädigend für den Scher -, Woolhandling Wettbewerb sind. Der Oberkampfrichter kann einen Wettkämpfer stoppen, wenn er zeitlich deutlich hinter den anderen Wettkämpfern liegt.

(Siehe auch 6. (f))

 

(e) # Unangemessene Handlungen seitens der Wettkämpfer, welche den Wettkampf in Verruf bringen könnten, werden durch die Wettbewerbsorganisatoren zu Disziplin gemahnt.

 

(f) # Wettkämpfer können selbst richten aber nicht in der Klasse, in der sie starten.

 

2. Wettbewerbsregeln

 

(a) # Eine Auslosung für die Vorläufe findet vor den Wettbewerben statt. Finalisten sollen ihren Stand kurz vor dem Finale ziehen.

 

(b) Wettkämpfer bringen ihre eigenen Arbeitsutensilien wie Handstück, Kämme, Messer und Scheren. Schleifmaschinen werden vom Ausrichter bereit gestellt.

 

(c) Der Wettkämpfer darf mit zwei geladene Handstücke bzw. blades (Scheren) antreten.  Er selbst trägt die Verantwortung dafür, es erfolgt keine Zeitaufschub für ev. auftretende Probleme mit diesen.

Die Zeit wird nur gestoppt, wenn Probleme mit den Maschinen oder Behinderungen durch flüchtende Schafe anderer Wettkämpfer auftreten. Die Bordjury und Oberkampfrichter urteilen über Zeitvergütung oder Wiederholungen. Das Organisations- Komitee erlaubt den Wettkämpfern drei Handstücke bei Wettbewerben mit verschiedenartigen Rassen/Wolltypen.

 

(d) Für Viertel-, Halbfinale und Finale und wo es angebracht ist auch für Vorläufe, muss die Ziehungen für die Stande dann erfolgen, wenn die Schafe bereits in den Fangbuchten sind. Linkshänder Scherer werden auf den Linkshänder Stand platziert.

 

(e) In Anwesenheit der Jury ist es den Wettkämpfern gestattet, die Schafe in ihren Fangbuchten zu inspizieren. Das Zupfen der Wolle vor und/oder nach der Inspektionszeit geht in die Bestrafung ein. (Siehe auch 7. (k))

[Ein ganzer Punkt für umrahmende Arbeit vor und nach der Zeit für den Wettkämpfer für Wollezupfen, entfernen von Klunkern. Auferlegt durch den Oberkampfrichter in Rücksprache mit der Bordjury.]

 

(f) Die Wettkämpfer können, vor Beginn der Vorläufe, Viertel-, Halbfinale und Finale, den Oberkampfrichter um die Ersetzung von nicht als Standart empfundenen Schafen bitten. Die Entscheidung des Oberkampfrichters ist endgültig. Aussortierte Schafe müssen markiert werden und vom Wettbewerb ausgeschlossen bleiben.

 

(g) Jeder Wettkämpfer muss ohne Unterstützung:

 

       (i) Seine Maschine starten und stoppen

 

      (ii) Sein Schaf aus stehender Position in der Fangbucht fangen,

           außer wenn vorher aus Sicherheitsgründen anders entschieden wurde (bei Scottish Blackface wo Schafe sitzend gehalten werden dürfen).

 

     (iii) Sein Schaf durch die Fangtür befördern.

 

     (iv) Zwischen den Schafen die Maschine selbst ausstellen.

 

(g) Ein berechtigter Halter ist in der Fangbucht zugelassen. Er darf das Schaf für den Wettkämpfer nicht hinsetzen, hochheben oder die Maschine für den Scherer ausstellen. Keine unberechtigten Personen und Nichtoffizielle sind in der Fangbucht erlaubt, um dem Wettkämpfer zu unterstützen, außer aus Sicherheitsgründen. (Siehe 2. (g)(ii) und 7. (c))

 

(i) Die Wettkämpfer müssen auf dem Bord, Hand an der Tür ist zugelassen, auf das Startzeichen “Go” (Los!) warten.

 

(j) Nach Beendigung des Laufes hat jeder Scherer an seinem Stand zu verweilen, bis der letzte Scherer fertig ist, außer wenn:

       (i) sie medizinische Hilfe benötigen

      (ii) sie schon vor Beginn dieses Laufes/Finals die Genehmigung des Oberkampfrichters erhalten haben, den Stand zu verlassen.

          

(k) Bei Mangel an Helfern können die Wettkämpfer  verpflichtet werden, die geschorenen Schafe des folgenden Laufes zur Bewertung für die Richter zu fangen und halten. Sollte diese Notwendigkeit bestehen und ein Wettkämpfer kommt dieser Pflicht nicht nach, wird das mit einem vollen Punkt bestraft.

 

(l) Im Ermessen des Oberkampfrichters kann ein Wettkämpfer in mehreren Klassen starten aber nur in einer in Halbfinale und Finale fortschreiten.

 

(m) Für nationale Titel müssen für alle Wettbewerbe Semifinale abgehalten werden, wo die Anzahl der Vorlaufstarter 4-mal über die Anzahl der verfügbaren Stände hinausgeht. Wo die Vorlaufstarteranzahl  gleich ist oder 8-mal so viel wie genutzte Stände müssen Viertelfinale stattfinden. Beispiel:. An einem 4 Stand Bord, 16 und mehr Starter sind berechtigt zu einem Semifinale, 32 zu einem Viertelfinale.

 

3. Schafe

 

(a) Die Schafauswahl muss sorgfältig vorgenommen werden. Die Schafe sollten möglichst gleich in Typ und Größe sein, um einen fairen Wettkampf sicher zu stellen.

 

(b) Die Vorbereitung der Schafe für den Wettbewerb sollte so spät wie möglich stattfinden und durchgehend uniform sein, um die Sicherheit der Zitzen und Geschlechtsteile.

 

4. Zeit 

 

(a) #  Stoppuhren oder automatische Zeitnehmer stehen für jeden Wettkämpfer bereit. Extra Zeitnehmer werden empfohlen bei der Benutzung von automatischen Zeitnehmern.

 

(b) Die Zeitnehmer werden gestartet wenn das Zeichen “los“! ertönt bis:

      (i) Maschinenscherer beenden ihr letztes Schaf und stellen ihre Maschine ab bzw. drücken den automatischen Zeitnehmer- Stopp Knopf.

      (ii) Bladescherer legen ihre Schere runter oder drücken den Stoppknopf.

 

5. Oberkampfrichter

 

(a) # Für jeden Wettkampf wird ein Oberkampfrichter (Aufsichtsperson/Referee) beauftragt. Dieser ist verantwortlich für die Leitung und Kontrolle des ganzen Wettkampfes. Zusätzliche, bisher nicht erwähnte Entscheidungen des obersten Kampfrichters, sind endgültig.

 

(b) # Erläuterungen zu jedem Punkt des Wettbewerbsverlaufes können vom Oberkampfrichter jeder Zeit eingeholt werden. Er kann entscheiden oder es zum Konflikt Komitee weiterleiten.

 

(c) Der Oberkampfrichter muss zur Vergabe eines Strafpunktes, wie in 2. (k), 7. (k), 9. (b) angesprochen, herangezogen werden.

 

(d) Er hat vor dem Wettkampf bekannt zu geben, ob Socken geschoren werden oder nicht, wo der “crutch” (Ausschur) beginnt und endet und kennzeichnet wo (zusätzliche) Straffpunkte verabreicht werden. (Siehe 9. (a) (iv))

 

Strafbepunktung der Schur

 

6. Bordrichter

 

(a) Die Bordrichter richten für:

    (i) Nachschieben (“second cuts”)

   (ii) Brechen des Vlieses

  (iii) Arbeiten vor und nach der Zeit

  (iv) andere Strafpunkte wie in 7.

 

(b) Bordrichter beginnen stets an ein und demselben Stand in jedem Vorlauf, Viertel- und Halbfinalen eines Wettbewerbs.

 

(c) Sie rotieren dann, so dass jeder Wettkämpfer gleich beobachtet wird.

 

(e) Für die Strafbepunktung werden Zähler eingesetzt. Nach Beendigung des letzten Schafes eines Laufes, muss die Strafpunktanzahl  in die bereitgestellte Bordkarte eingetragen werden.

 

(f) Verletzt sich ein Wettkämpfer, wird dieser im Interesse seiner selbst und des Wettbewerbes von den Bordrichtern gestoppt.

 

7. Bordstrafpunkte

 

(a) Nachschieben (“second cuts”) Kreditkartengröße (85x55x10mm) gleich 5 Strafpunkte.

1 Strafpunkt (85x11x10mm)

 

(b) 1 Strafpunkt für Nichtaufbrechen der Halswolle in Vollwollschafen.

 

(c) 1 Strafpunkt pro Vorfall, wenn der Buchtassistent das Schaf anhebt, um das Fangen zu erleichtern (siehe 2. (h))  Beruhend auf den Vorgaben des Bordaufsehers in Rücksprache mit den Richtern.

 

(d) 1 Strafpunkt pro Seite für das nicht vollständige Entfernen der Brustwolle  bzw. Entfernung von Vlieswolle, bei der Bauchschur.

 

(e) 1 Strafpunkt für nicht sorgfältigen Wurf der Bauchwolle.

 

(f) 1 Strafpunkt für Behinderung anderer Wettkämpfer durch unachtsam geworfene Bauchwolle.

 

(g) 2 Strafpunkte für das absichtliche Aufbrechen der Wolle am ersten Hinterbein an Vollwollschafen.

 

(h) 3 Strafpunkte für die Benutzung des Handstückes / Blades zum aufschneiden des Halses, außer der Oberkampfrichter hat dies genehmigt.

 

(i) 5 Strafpunkte für ein geschorenes Schaf, was beim Entlassen das Flies kaputt reißt oder Flieswolle mit sich raus trägt.

 

(j) 2 ganze Strafpunkte wenn ein geschorenes oder unfertig geschorenes Schaf dem Wettkämpfer entkommt. Er muss mindestens versuchen dieses wieder einzusperren. Bestrafung erfolgt nicht, wenn das Tier ordentlich eingesperrt und zurück zum Bord gebracht wurde.

 

(k) Ein ganzer Punkt pro Vorfall, für umrahmende Arbeit vor und nach der Zeitnehmung, für den Wettkämpfer (und während für Buchthelfer) für Wollezupfen, entfernen von Klunkern. Beruhend auf den Vorgaben des Oberkampfrichters in Rücksprache mit der Bordjury. (siehe 2. (e ))

 

(l) 5 ganze Strafpunkte pro Vorfall für grobe Behandlung der Schafe, Richter und Bordaufsicht entscheiden in Rücksprache.

 

(m) Die Bordaufsicht muss die Bordrichter über die Vergabe von ganzen Strafpunkten für 7.  vorher unterrichten.

 

8. Buchtrichter

 

(a) Einzelrichter sind einzusetzen. Wenn möglich soll die Anzahl der Richter glatt teilbar durch die Anzahl der geschorenen Schafe sein.

(b) Die Buchtrichter beurteilen die geschorenen Schafe nach:

      (i) am Schaf verbliebene Wolle

     (ii) Hautschnitte

 

(c) Für die Vergabe von Strafpunkten nach  9. (b) müssen die Buchtrichter den Oberkampfrichter zu Rate ziehen.

 

9. Buchtstrafpunkte

 

(a) (i) Am Schaf verbliebene Wolle - Kreditkartengröße (85x55x10mm)

         5 Strafpunkte

         Für 85x11x10mm = 1 Strafpunkt.

 

    (ii) Hautschnitte 15mm = 1 Strafpunkt, bzw. eine angemessene Angleichung für kleinere Schnitte.

 

   (iii) Ein Schnitt ins Fleisch/Muskel (nicht schwerwiegend genug zur Vergabe von 1 Strafpunkt von 5 ganzen Punkten) geht ein als Minimum von 5 Strafpunkte, plus der Schnitt.

 

    (iv) Bis zu 2 Strafpunkte, für pro nicht geschorene Socken oder bis zu 4 Strafpunkten, wenn sehr bewollt, je nach vorheriger Entscheidung durch das Komitee und dem Oberkampfrichter (Siehe 5.(d)).

 

(b) Im Falle:

 

     (i) Zitzen-Beschädigung zum Grad: funktionsuntüchtig

    (ii) Schnittverletzungen die behandelt/genäht werden müssen

 

 muss der Oberrichter herangezogen werden und der Wettkämpfer mit 5 weiteren vollen Strafpunkten pro Vorfall, zu seinen bisherigen Buchtpunkten, belastet werden:

 

Muss ein Schaf auch trotz einer kleiner Wunde genäht werden, zieht das nicht automatisch die volle Punktbestrafung (wie gerade erwähnt) nach sich.

 

(c) Im Falle:

 

     (i) Sehnenschnitt

    (ii) Verletzung der männlichen Geschlechtsteile

 

Muss der Oberrichter herangezogen werden und der Wettkämpfer wird mit 10 weiteren vollen Strafpunkten pro Vorfall, zu seinen bisherigen Buchtpunkten belastet:

Eine Hautschürfung oder Ritzer am Penis, bringt nicht unbedingt 1 vollen Strafpunkt ein.

 

(d) Die Buchtaufsicht ermittelt die Endpunktzahl, trägt diese auf der Bewertungskarte ein und unterschreibt.

 

Berechnung der Schurpunkte

 

Zeit: 1 Punkt pro 20 sec.

        Multipliziere Minuten mit 3.

        Teile Sekunden durch 20.

 

Bordpunkte: Anzahl der erhaltenen Punkte auf dem Bord, geteilt durch Anzahl geschorener Schafe.

 

Buchtpunkte: Anzahl der erhaltenen Strafpunkte in der Bucht, geteilt durch Anzahl geschorener Schafe.

 

Ziehe Zeit, Bord- und Buchtpunkte zusammen, der Wettkämpfer mit der geringsten Punktzahl gewinnt.

 

Die Punkte auf den Bord- und Buchtkarten werden auf volle Strafpunkte gerundet.

 

Im Falle eines Gleichstandes hat der Wettkämpfer mit geringeren Punktzahl für Bord und Bucht Vorrang.

Ist dann immer noch ein Gleichstand, hat der mit der geringeren Buchtpunktzahl Vorrang.

Ist dann immer noch ein Gleichstand, hat der mit der geringeren Bordpunktzahl Vorrang.

 

Qualitätsobergrenze

 

Die Qualitätsobergrenze an Strafpunkten erfolgt am geschorenen Schaf. In der Regel liegt sie bei:

 

- 15 Strafpunkte für Nicht Merino Schafe in der Bucht

- 25 Strafpunkte für Merino Schafe in der Bucht

 

Die Obergrenze wird von den Organisatoren des jeweiligen Wettbewerbes individuell festgelegt. Sie richtet sich nach Länderspezifischen Regeln und dem Wollanspruch der Industrie.

 

Wettkämpfer die diese Obergrenze überschreiten, werden in aufsteigender Reihenfolge platziert.

 

11. Konflikte

 

(a) # Jede Art von Unstimmigkeiten wird von den Organisatoren des Wettbewerbes unter der Leitung des Oberkampfrichters bearbeitet. Ein geschriebener Antrag muss 15 min nach Aushang der Resultate oder Bekanntgabe der Punkte nach jedem Wettkampf beim Organisator/Oberkampfrichter eingereicht werden.

 

(b) # Personen können verlangen, ihren Antrag zu verteidigen. Andere Personen dürfen der Diskussion nicht beiwohnen, außer es wurde vom Oberkampfrichter so angeordnet.

 

(c) # In allen Fällen oder Themen die nicht geregelt sind, ist die Entscheidung des Oberkampfrichters bindend.

 

12. Zusätzliche Regeln

 

(a) # Alle Wettbewerbe müssen mit einem Erste-Hilfe Set ausgerüstet sein. Nadel, Infektionsmittel und Veterinäre Unterstützung sind Voraussetzung.

 

(b) # Wenn ein Preis für die bestgeschorene Schafe vergeben wird, muss dies in einer angemessenen Zeit vollzogen wurden sein, die Entscheidung liegt beim Oberkampfrichter.

 

(c) # Das Organisations-Komitee sollte versuchen eine Uhr bereit zu stellen die, sowohl sichtbar für die Wettkämpfer, als auch für die Zuschauer ist.

 

(d) # Länder welche die Golden Shears Regeln annehmen, haben das Recht ergänzende Regeln und nationale Bestimmungen hinzuzufügen.

 

(e) # Bei Spätnennungen kann ein 50% iger Aufschlag verlangt werden.

 

 

Wettbewerbsregeln - woolhandling

 

1. Wettkämpfern ist der Zugang auf das Scherbord nicht gestattet.

 

2. Auf dem Bord sind Restwollhaufen nicht erwünscht.

 

3. In woolhandling Finalen müssen kompetente regionale Scherer eingesetzt werden (wenn möglich auch in den Vorläufen), die den ganzen Wettbewerb über verfügbar sind, an den jeweils zugewiesenen Ständen.

 

4. In Vollwollschafen ist das skirten (zupfen) von first Pieces (längere Fliesrandwolle) auf dem Bord nicht erlaubt.

 

Zusatz:

Wo möglich, soll ein Bord in Höhe von ca. 760mm benutzt werden. Die Weite sollte mindestens 1600mm betragen.

In allen woolhandling Wettbewerben, muss die Stange nach der Schur des letzten Schafes in der natürlichen Ausgangsposition hängen.

 

Woolhandling -Wolllängen

 

     Vollwolle                                 10 Monate Minimum

     Second shear (2. Schur)            4 Monate Minimum

                                                     8 Monate Maximum

 

Objektive Richtregeln

 

Credit Card (CC) = 1 Strafpunkt

A4 (Papier) Flieswurf = 1 Strafpunkt

Gitter für Verlaufbewertung (10cm x 15cm)

Restwolle Gitter = 3 Strafpunkte

Flies Gitter = 4 Strafpunkte

 

P.S. Das Wiegen von Flies und Restwollteilen, kann als zusätzliche Methode zu den herkömmlichen, herangezogen werden.

 

Feste Strafpunkte             FP

Freie Strafpunkte             DP

 

Bord

 

-Beginne mit einer sauberen Arbeitsfläche                                      CC

-entferne Bauchwolle & frib (Brustrandwolle)                                  CC

-entferne Socken, kurze und gefärbte Wolle in und um den

crutch (Hinterteilbereich)                                                                    CC

-entferne Gesichtswolle                                                                      CC

-entferne lox (kurze Wollfuseln) vom Flies                                      CC

-Hinterbein Socken Entfernung                                                         CC

-Bordreinigung vor dem nächsten Schaf                                         CC

-kein skirten (zupfen) von first pieces (lange Wolle)auf dem Bord 5 FP

 

Feste Strafpunkte

 

-ausgelassener Versuch den crutch zu bekommen                          10 FP

-Zur Reinigung des Bordes wird Flies benutzt                                   10 FP

-Behinderung des Scherers pro Vorfall                                                 5 FP

-Unterstützung seitens des Scherers                                                   5 FP

-kein Wollhandler auf dem Bord                                                             5FP

 

Tisch

 

-Wolle muss auf den Tisch geworfen werden

-wartendes Flies auf sauberen Boden gelegt                             DP 5/10

-Flieswurf                                                                                          A4

-Entfernung von Wollfuseln                                                           CC

-Flies muss sein:

 -von hinten nach vorn zum Hals gerollt werden

 -sauber und kompakt                                                                    DP 0-10

 -in angebrachter Form platziert werden

 

Für Fliesrolle und Platzierung

-entferne Wolle vom Tisch vor dem nächsten Flieswurf              CC

 

Säuberung

 

-alle Restwollteile gehören in die bereitgestellten Behälter          FP 5

-Ziel der Arbeit ist eine saubere Arbeitsfläche                              CC

-nach der Zeitstoppung sind Folgearbeiten nicht erlaubt        FP 10 /DQ

 

Generell

 

-Wolle muss im Wettkämpfers Bereich bleiben                           DP5/10

-Bewertungsbereich ist nur für ernannte Personen zugänglich      FP 5

 

Prozess (draußen) Bewertung

 

-schwarze Wolle, Urin gefärbte Wolle, Haut, Kot                      5x Größe

 

Mischregeln

 

Lamm- oder Second shear Wolle müssen gut gemischt werden. Das Mischen wird einmal bewertet, bevor der Wettkämpfer das Signal zum beenden gibt. Die maximale zu erreichende Strafpunktzahl ist 20, bei Nichtmischen.

 

Woolhandling Zeitpunkte

 

Zeitstrafpunkte werden auf der Basis ein Punkt pro 5 Sekunden kalkuliert. Folgende Standard Zeiten gelten. Die Standardzeit wird durch den Oberkampfrichter des jeweiligen Wettbewerbes bestimmt.

 

Merino Wolle

    -Ein Scherer im Rahmen von 3 -3.30 min

    -Zwei Scherer bis zu 25% mehr als der übliche Zeitrahmen

 

Mittel Micron und Crossbred Voll-Wolle

    -Ein Scherer im Rahmen von 2 -2.30 min

    -Zwei Scherer bis zu 25% mehr als der übliche Zeitrahmen

 

Second Shear (Schafe 2. Schur) und Lämmer

    -zwischen 40 sek und 1 min

 

Wettkämpfer die über das Standard Zeit Limit hinaus benötigen, werden mit einem Punkt pro Sekunde  belastet.

 


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Schur- und Wettkampfregeln (auch Woolhandling)
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